Die aufgeführten AGB gelten für alle bei Momentpur. – Fotografie & Design | Ludmila Ihring erteilten Aufträge. Wenn ihnen nicht umgehend widersprochen wird, gelten sie als vereinbart.
„Lichtbilder“ im Sinne dieser AGB sind alle von Momentpur. – Fotografie & Design | Ludmila Ihring hergestellten Produkte, gleich in welcher technischen Form oder in welchem Medium sie erstellt wurden oder vorliegen. (digitale Negative, Papierbilder, Videos usw.)
II. Urheberrecht
Momentpur. – Fotografie & Design | Ludmila Ihring steht das Urheberrecht an den Lichtbildern nach Maßgabe des Urheberrechtsgesetzes zu.
Die von Momentpur. – Fotografie & Design | Ludmila Ihring hergestellten Lichtbilder sind grundsätzlich nur für den eigenen Gebrauch des Auftraggebers bestimmt.
Überträgt der Fotograf Nutzungsrechte an seinen Werken, ist – sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde – jeweils nur das einfache Nutzungsrecht übertragen. Eine Weitergabe von Nutzungsrechten bedarf einer gesonderten Vereinbarung.
Die Nutzungsrechte gehen erst nach vollständiger Bezahlung des Honorars an Momentpur. – Fotografie & Design | Ludmila Ihring an den Auftraggeber über.
Der Besteller eines Bildes i.S. § 60 UrhG hat kein Recht, das Lichtbild zu vervielfältigen und zu verbreiten, wenn nicht die entsprechenden Nutzungsrechte übertragen worden sind. § 60 UrhG wird ausdrücklich abbedungen.
Bei der Verwertung der Lichtbilder kann Momentpur. – Fotografie & Design | Ludmila Ihring, sofern nichts anderes vereinbart wurde, verlangen, als Urheber des Lichtbildes genannt zu werden. Eine Verletzung des Rechts auf Namensnennung berechtigt die Fotografin zum Schadensersatz.
Die Negative verbleiben bei Momentpur. – Fotografie & Design | Ludmila Ihring. Eine Herausgabe der Negative an den Auftraggeber erfolgt nur bei gesonderter Vereinbarung.
III. Vergütung, Eigentumsvorbehalt, Anzahlung
Für die Herstellung der Lichtbilder wird ein Honorar als Stundensatz, Tagessatz oder vereinbarte Pauschale berechnet. Nebenkosten (Reisekosten, Modellhonorare, Spesen, Requisiten, Labor- und Materialkosten, Studiomieten etc.) sind vom Auftraggeber zu tragen.
Für die Dokumentation von Hochzeiten ist nach Vertragsunterzeichnung einen Anzahlung in Höhe von 30% des Angebotspreises zu zahlen.
Fällige Rechnungen sind innerhalb von 10 Tagen ohne Abzug zu zahlen. Der Auftraggeber gerät in Verzug, wenn er fällige Rechnungen nicht spätestens 30 (in Worten: dreißig) Tage nach Zugang einer Rechnung oder gleichwertigen Zahlungsaufforderung begleicht. Momentpur. – Fotografie & Design | Ludmila Ihring bleibt vorbehalten, den Verzug durch Erteilung einer nach Fälligkeit zugehenden Mahnung zu einem früheren Zeitpunkt herbeizuführen.
Bis zur vollständigen Bezahlung des Kaufpreises bleiben die gelieferten Lichtbilder Eigentum von Momentpur. – Fotografie & Design | Ludmila Ihring.
Hat der Auftraggeber Momentpur. – Fotografie & Design | Ludmila Ihring keine ausdrücklichen Weisungen hinsichtlich der Gestaltung der Lichtbilder gegeben, so sind Reklamationen bezüglich der Bildauffassung sowie der künstlerisch-technischen Gestaltung ausgeschlossen. Wünscht der Auftraggeber während oder nach der Aufnahmeproduktion Änderungen, so hat er die Mehrkosten zu tragen. Momentpur. – Fotografie & Design | Ludmila Ihring behält den Vergütungs-Anspruch für bereits begonnene Arbeiten.
IV. Haftung
Für die Verletzung von Pflichten, die nicht in unmittelbarem Zusammenhang mit wesentlichen Vertragspflichten stehen, haftet Momentpur. – Fotografie & Design | Ludmila Ihring für sich und seine Erfüllungsgehilfen nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit. Sie haftet ferner für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit sowie aus der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten, die sie oder ihre Erfüllungsgehilfen durch schuldhafte Pflichtverletzungen herbeigeführt haben. Für Schäden an Aufnahmeobjekten, Vorlagen, Filmen, Displays, Layouts, Negativen oder Daten haftet Momentpur. – Fotografie & Design | Ludmila Ihring – wenn nichts anderes vereinbart wurde – nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit.
Momentpur. – Fotografie & Design | Ludmila Ihring verwahrt die Negative sorgfältig. Sie ist berechtigt, aber nicht verpflichtet, von ihr aufbewahrte Negative nach drei Jahren seit Beendigung des Auftrags zu vernichten.
Momentpur. – Fotografie & Design | Ludmila Ihring haftet für Lichtbeständigkeit und Dauerhaftigkeit der Lichtbilder nur im Rahmen der Garantieleistungen der Hersteller des Fotomaterials.
Die Zusendung und Rücksendung von Filmen, Bildern und Vorlagen erfolgt auf Kosten und Gefahr des Auftraggebers. Der Auftraggeber kann bestimmen, wie und durch wen die Rücksendung erfolgt.
V. Nebenpflichten
Der Auftraggeber versichert, dass er an allen Momentpur. – Fotografie & Design | Ludmila Ihring übergebenen Vorlagen das Vervielfältigungs- und Verbreitungsrecht sowie bei Personenbildnissen die Einwilligung der abgebildeten Personen zur Veröffentlichung, Vervielfältigung und Verbreitung besitzt. Ersatzansprüche Dritter, die auf der Verletzung dieser Pflicht beruhen, trägt der Auftraggeber.
Der Auftraggeber verpflichtet sich, die Aufnahmeobjekte rechtzeitig zur Verfügung zu stellen und unverzüglich nach der Aufnahme wieder abzuholen. Holt der Auftraggeber nach Auffor-derung die Aufnahmeobjekte nicht spätestens nach zwei Werktagen ab, ist Momentpur. – Fotografie & Design | Ludmila Ihring berechtigt, gegebenenfalls Lagerkosten zu berechnen oder bei Blockierung seiner Studioräume die Gegenstände auf Kosten des Auftraggebers auszulagern. Transport- und Lagerkosten gehen zu Lasten des Auftraggebers.
VI. Leistungsstörung, Ausfallhonorar
Wird die für die Durchführung des Auftrages vorgesehene Zeit aus Gründen, die Momentpur. – Fotografie & Design | Ludmila Ihring nicht zu vertreten hat, wesentlich überschritten, so erhöht sich das Honorar des Fotografen, sofern ein Pauschalpreis vereinbart war, entsprechend. Ist ein Zeithonorar vereinbart, erhält Momentpur. – Fotografie & Design | Ludmila Ihring auch für die Wartezeit den vereinbarten Stunden- oder Tagessatz, sofern nicht der Auftraggeber nachweist, dass Momentpur. – Fotografie & Design | Ludmila Ihring kein Schaden entstanden ist. Bei Vorsatz oder Fahrlässigkeit des Auftraggebers kann Momentpur. – Fotografie & Design | Ludmila Ihring auch Schadensersatzansprüche geltend machen.
Liefertermine für Lichtbilder sind nur dann verbindlich, wenn sie ausdrücklich von Momentpur. – Fotografie & Design | Ludmila Ihring bestätigt worden sind. Momentpur. – Fotografie & Design | Ludmila Ihring haftet für Fristüberschreitung nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit.
Rückerstattung der Anzahlung: Wird ein Auftrag für eine Hochzeitsdokumentation aus Gründen, die nicht von Momentpur. – Fotografie & Design | Ludmila Ihring verantwortet wurden storniert, so wird die geleistete Anzahlung nicht zurückerstattet.
Ausfallhonorar: Wird ein Auftrag für eine Hochzeitsdokumentation aus Gründen, die nicht von Momentpur. – Fotografie & Design | Ludmila Ihring verantwortet wurden, – mehr als 4 Wochen vor dem vereinbarten Termin storniert, so ist ein Ausfallhonorar in Höhe von 50% der ursprünglich vereinbarten Summe zu zahlen – weniger als 4 Wochen vor dem vereinbarten Termin storniert, so ist ein Ausfallhonorar in Höhe von 80% der ursprünglich vereinbarten Summe zu zahlen.
VII. Datenschutz
Zum Geschäftsverkehr erforderliche personenbezogene Daten des Auftraggebers können gespeichert werden. Momentpur. – Fotografie & Design | Ludmila Ihring verpflichtet sich, alle ihm im Rahmen des Auftrages bekannt gewordenen Informationen vertraulich zu behandeln.
VIII. Digitale Fotografie
Die Digitalisierung, Speicherung und Vervielfältigung der Lichtbilder von Momentpur. – Fotografie & Design | Ludmila Ihring auf Datenträgern aller Art bedarf der vorherigen schriftlichen Zustimmung von Momentpur. – Fotografie & Design | Ludmila Ihring.
Die Übertragung von Nutzungsrechten beinhaltet nicht das Recht zur Speicherung und Vervielfältigung, wenn dieses Recht nicht ausdrücklich übertragen wurde.
IX. Bildbearbeitung
Die Bearbeitung von Lichtbildern von Momentpur. – Fotografie & Design | Ludmila Ihring und ihre Vervielfältigung und Verbreitung, analog oder digital, bedarf der vorherigen Zustimmung von Momentpur. – Fotografie & Design | Ludmila Ihring. Entsteht durch Foto-Composing, Montage oder sonstige elektronische Manipulation ein neues Werk, ist dieses mit [M] zu kennzeichnen. Die Urheber der verwendeten Werke und der Urheber des neuen Werkes sind Miturheber im Sinne des §8UrhG.
Der Auftraggeber ist verpflichtet, Lichtbilder von Momentpur. – Fotografie & Design | Ludmila Ihring digital so zu speichern und zu kopieren, dass der Name „Momentpur. – Fotografie & Design | Ludmila Ihring“ mit den Bilddaten elektronisch verknüpft wird.
Der Auftraggeber ist verpflichtet, diese elektronische Verknüpfung so vorzunehmen, dass sie bei jeder Art von Datenübertragung, bei jeder Wiedergabe auf Bildschirmen, bei allen Arten von Projektionen, insbesondere bei jeder öffentlichen Wiedergabe, erhalten bleibt und Momentpur. – Fotografie & Design | Ludmila Ihring als Urheber der Bilder klar und eindeutig identifizierbar ist.
Der Auftraggeber versichert, dass er dazu berechtigt ist, Momentpur. – Fotografie & Design | Ludmila Ihring mit der elektronischen Bearbeitung fremder Lichtbilder zu beauftragen, wenn er einen solchen Auftrag erteilt. Er stellt Momentpur. – Fotografie & Design | Ludmila Ihring von allen Ansprüchen Dritter frei, die auf der Verletzung dieser Pflicht beruhen.
X. Nutzung und Verbreitung
Die Verbreitung von Lichtbildern von Momentpur. – Fotografie & Design | Ludmila Ihring im Internet und in Intranets, in Online-Datenbanken, in elektronischen Archiven, die nicht nur für den internen Gebrauch des Auftraggebers bestimmt sind, CD-ROM, USB Stick oder ähnlichen Datenträgern ist nur aufgrund einer besonderen Vereinbarung zwischen Momentpur. – Fotografie & Design | Ludmila Ihring und dem Auftraggeber gestattet.
Die Weitergabe digitalisierter Lichtbilder im Internet und in Intranets und auf Datenträgern und Geräten, die zur öffentlichen Wiedergabe auf Bildschirmen oder zur Herstellung von Soft- und Hardcopies geeignet sind, bedarf der vorherigen schriftlichen Zustimmung von Momentpur. – Fotografie & Design | Ludmila Ihring.
Die Vervielfältigung und Verbreitung von Bearbeitungen, die Momentpur. – Fotografie & Design | Ludmila Ihring auf elektronischem Wege hergestellt hat, bedürfen der vorherigen schriftlichen Zustimmung von Momentpur. – Fotografie & Design | Ludmila Ihring.
Momentpur. – Fotografie & Design | Ludmila Ihring ist nicht verpflichtet, Datenträger, Dateien und Daten an den Auftraggeber herauszugeben, wenn dies nicht ausdrücklich schriftlich vereinbart wurde.
Wünscht der Auftraggeber, dass Momentpur. – Fotografie & Design | Ludmila Ihring ihm Datenträger, Dateien und Daten zur Verfügung stellt, ist dies zu vereinbaren und gesondert zu vergüten.
Hat Momentpur. – Fotografie & Design | Ludmila Ihring dem Auftraggeber Datenträger, Dateien und Daten zur Verfügung gestellt, dürfen diese nur mit vorheriger Einwilligung von Momentpur. – Fotografie & Design | Ludmila Ihring verändert werden.
Gefahr und Kosten des Transports von Datenträgern, Dateien und Daten online und offline liegen beim Auftraggeber; die Art und Weise der Übermittlung kann der Auftragnehmer bestimmen.
XI. Schlussbestimmungen
Erfüllungsort für alle Verpflichtungen aus dem Vertragsverhältnis ist der Sitz von Momentpur. – Fotografie & Design | Ludmila Ihring, wenn der Vertragspartner nicht Verbraucher ist. Sind beide Vertragsparteien Kaufleute, juristische Personen des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich rechtliches Sondervermögen, so ist der Geschäftssitz von Momentpur. – Fotografie & Design | Ludmila Ihring als Gerichtsstand vereinbart.